Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich, Gegenstand und Abschluss des jeweiligen Vertrages
• Die folgenden Bedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen Parkett Zentrum Mörfelden GmbH vertr. d.d. Geschäftsführer Kadir Yamanol und Merain Kadir, Steinweg 1, 64546 Mörfelden-Walldorf im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt und dem jeweiligen Kunden.
• Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt.
• Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die die Bestellung zu Zwecken vornimmt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Bestellung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
• Gegenstand des jeweiligen Vertrages ist der Warenverkauf/Dienstleistung durch den Auftragnehmer an den Kunden.
• Bei den von dem Auftragnehmer auf seiner Webseite/seinem Showroom bereitgehaltenen Angeboten handelt es sich unverbindliche Angebote. Ein wirksamer Kaufvertrag zwischen den Parteien kommt zustande, wenn der Käufer eine Auftragsbestätigung bekommt.
• Der Vertragstext und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen jedem Kunden online zur Verfügung.
• Der Vertragsschluss findet ausschließlich in deutscher Sprache statt. Es ist deutsches Recht anwendbar, soweit der Kunde Unternehmer ist.
• Alle Preisangaben verstehen sich als Netto-Europreise es sei denn es ist anders ausgewiesen.
2. Abwicklung des Kaufvertrages, Versandkosten
• Bei Abschluss des Kaufvertrages wird die Zahlung des Kaufpreises ab der Rechnung sofort fällig. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, bei Lieferungen ins Ausland, bei Erstbestellen oder aus anderen Gründen bestimmte Bezahlungsvarianten auszuschließen.
• Bei Nichtzahlung werden etwaige Zusatzkosten dem Kunden in Rechnung gestellt.
• Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit er trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages seinerseits den Leistungsgegenstand nicht erhält; die Verantwortlichkeit des Auftragnehmers für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt.
• Der Auftragnehmer wird in diesem Fall den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und diesem eine bereits erbrachte Gegenleistung unverzüglich erstatten.
• Der Auftragnehmer behält sich für diesen Fall vor, eine preislich und qualitativ gleichwertige Ware anzubieten, mit dem Ziel, einen neuen Vertrag über den Kauf der preislich und qualitativ gleichen Ware abzuschließen.
• Der Kunde wird, soweit es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt, die bestellte Waren unverzüglich nach der Ablieferung untersuchen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Vollständigkeit der Waren sowie der jeweiligen Funktionsfähigkeit. Mängel, die hierbei festgestellt werden oder ohne weiteres feststellbar sind, müssen dem Auftragnehmer unverzüglich mitgeteilt werden. Beizufügen ist eine detaillierte Mängelbeschreibung. Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
• Mängel der Waren, die im Rahmen der ordnungsgemäßen Untersuchung gem. Absatz 5 nicht feststellbar sind, müssen dem Auftragnehmer unverzüglich nach deren Entdeckung mitgeteilt werden, soweit es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft handelt; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
3. Gewährleistung und Haftung
• Für Mängel der Waren haftet der Auftragnehmer grundsätzlich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts (§§ 434 ff. BGB) und – wenn der Kunde Verbraucher ist – des Verbrauchsgüterkaufrechts (§§ 474 ff. BGB), es sei denn, in diesen AGB ist etwas anderes bestimmt.
• Sofern der Kunde Unternehmer ist, beträgt die Gewährleistungsfrist der Rechte aus § 437 Nr. 1 und Nr. 3 BGB für neue Artikel abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Für Verbraucher gilt im Fall von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren.
• Sofern der Kunde Unternehmer ist, wird für gebrauchte Artikel die Gewährleistung ausgeschlossen. Gegenüber Verbrauchern wird für gebrauchte Artikel die Gewährleistungsfrist der Rechte aus § 437 Nr. 1 und Nr. 3 BGB abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB auf ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn verkürzt.
• Der Auftragnehmer haftet grundsätzlich nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden.
• Die Haftungseinschränkungen nach den vorangegangenen Nummern 2, 3 und 4 gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, beim arglistigen Verschweigen von Mängeln, Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz, im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
4. Eigentumsvorbehalt, Gefahrübergang
• Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Auftragnehmers.
• Wenn der Kunde Unternehmer ist, dann geht beim Versendungsverkauf die Gefahr bereits mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Unternehmer über. Bei Verbrauchern liegt der Gefahrübergang erst bei Übergabe der Ware an den Kunden vor.
5. Verzug und Verzugskosten
• Der Kunde, der kein Verbraucher ist, gerät in Verzug, wenn er innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit nicht geleistet hat.
• Verbraucher geraten ebenso innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit in Verzug, wenn Sie auf diese Folge in der Rechnung oder Zahlungsaufforderung hingewiesen werden.
• Der Auftragnehmer ist berechtigt, für jede Mahnung pauschale Mahnkosten in Höhe von 4,50€ gegenüber dem Kunden geltend zu machen. Die Geltendmachung weiterer Mahnkosten bleibt ausdrücklich vorbehalten.
6. Schlussbestimmungen
• Auf die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf den jeweils geschlossenen Kaufvertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar, wenn der Kunde kein Verbraucher ist.
• Sofern die Parteien Vollkaufleute sind, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, die Stadt des Sitzes des Auftragnehmers als Gerichtsstand vereinbart.
• Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt sein.
7. Information zur Streitbeilegung nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz – VSBG
• Gemäß § 36 des Gesetzes über die alternative Streitbeteiligung in Verbrauchersachen vom 19.02.2016 (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz – VSBG) teilen wir mit, dass wir zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet sind
8. Holzboden – Parkett – Laminat- Vinyl
• Holz ist ein Naturprodukt und kann somit immer Farbdifferenzen und wachstumsbedingte Unregelmäßigkeiten aufweisen. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden
• Der Kunde hat seine biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Gegebenenfalls hat er fachgerechten Rat einzuholen • Ein Holzboden jeglicher Art ist ein Produkt, das auf Temperatur und Feuchtigkeit reagiert. Man spricht von Reagieren, wenn sich ein Holz-fußboden naturgemäß nach einigen Wochen optisch verändert.
• Es können Fugen oder Schlüsselungen entstehen (der Holzboden wölbt sich). Die Ursache dafür hat nicht der Parkettverleger zu vertreten, wenn nachfolgende Punkte eingehalten werden
• Die Luftfeuchtigkeit der Räume, in denen Parkett oder Holzfußböden verlegt worden sind, sollte unbedingt (bei einer Temperatur von 20 °C) zwischen 50 – 60 % gehalten werden.
• Liegt die Luftfeuchtigkeit nur zwischen 30 und 50 % oder weniger, muss die Luftfeuchte mit einem Luftbefeuchter wieder erhöht werden.
• Bei zu niedriger Luftfeuchtigkeit können nicht nur Fugen, sondern auch Schlüsselungen entstehen. Tritt dieser Fall ein, muss also die Luftfeuchte überprüft und entsprechend erhöht werden.
• Zeigt der Holzfußboden keine Fugen auf und ist ganz dicht verschlossen, so dass er beim Begehen knirscht, können Sie (gegen das Licht zum Fenster) erkennen, wo und ob sich das Holz auf den Seiten nach oben wölbt (Schlüsselung) – in diesem Fall liegt die Luftfeuchte über der angegebenen Toleranz von 50 – 60 %. Der Holzboden hat sich mit der zu hohen Luftfeuchtigkeit vollgesaugt und beginnt zu quellen. Auch dies können Sie beheben, indem Sie den entsprechenden Raum mehrmals täglich be- und entlüften, bis der Holzboden wieder in die Ursprungsfläche zurückgekehrt ist und die Luftfeuchte wieder bei 50 -60 % liegt.
• Die Luftfeuchte messen Sie mit einem Hygrometer.
9. Lackierung/Versieglung oder Ölen/Wachsen
• Wenn Sie sich für einen versiegelten Holzfußboden ohne Farbzusatz entschieden haben, sieht die Fläche nach dem Verarbeiten gleichmäßig und gefüllt aus, man erkennt die Beschichtung auf dem Holzboden. geringe Staubpartikel und Haareinschlüsse (durch Versiegelung rollen und pinseln) lassen sich jedoch durch bauliche Gegebenheiten nicht verhindern und müssen hingenommen werden.
• Bei Fertigparketten unterliegen wir den Angaben des jeweiligen Herstellers und haben darauf keinen Einfluss.
• Wird keine Versiegelung vom Auftraggeber vorgegeben, erhält der Auftraggeber die Versieglung, die der Auftragnehmer auswählt und hat diese zu akzeptieren.
• Wählen Sie jedoch einen geölten oder gewachsten Holzboden, erscheint nach der Verarbeitung die Fläche stumpf/matt und je nach Holzart ungleichmäßig. Dies ist jedoch kein Mangel. Das Erscheinungsbild verbessert sich, je nach Holzart, früher oder später durch die nachfolgende Pflege mit dem entsprechenden Pflegemittel, das Sie anwenden müssen, um den Garantieanspruch zu halten. Es handelt sich also nicht um einen Verarbeitungsfehler des Parkettlegers, denn Öl bildet nicht wie eine Versieglung eine Beschichtung, sondern zieht tief ins Holz ein und imprägniert den Holzboden. Der Parkettleger hat also nur die technische Möglichkeit, das gewünschte Öl-Imprägnation beim Imprägnieren des Holzbodens zweimal aufzutragen und zu polieren, dennoch saugt der Boden tage-, Wochen, sogar noch monatelang die Imprägnation auf. Durch regelmäßige, fachgerechte Pflege mit dem entsprechenden Pflegemittel sättigen Sie weiterhin Ihren Holzboden, damit sich der gewünschte Effekt, nämlich ein gleichmäßiges Erscheinungsbild einstellen kann. Dies ist von Holz zu Holz unterschiedlich und kann daher dem Parkettleger nicht als Mangel ausgelegt werden.
• Ein geölter Holzboden ist also immer pflegeintensiver als ein versiegelter Holzboden. Beide Varianten der Oberflächenbehandlung haben, je nach Pflege, eine hohe Lebensdauer.
• Die Versieglung (Lackierung) oder Imprägnierung (Ölen/Wachsen) dient dem Schutz Ihres Holzbodens. Damit dieser nicht nach Monaten oder Jahren grau oder schwarz wird, muss er richtig gepflegt werden, und zwar mit den entsprechenden Pflegeprodukten des jeweiligen Herstellers. Beachten Sie bitte unbedingt die Empfehlungen für die Unterhaltspflege, die Sie der mitgelieferten oder übergebenen Pflegeanweisung des Herstellers entnehmen können.
10. Parkettverlegung im Badezimmer
• Badezimmer sind Feuchträume und werden normalerweise nicht mit Parkett ausgelegt. Wenn Sie es jedoch wünschen, müssen Sie darauf nicht verzichten, denn bei sorgfältiger Pflege und Nutzung kann Parkett auch im Badezimmer eine hohe Lebensdauer haben. Sollten Sie uns den Auftrag erteilen, in Ihrem Badezimmer Parkett zu verlegen, entbinden Sie uns jedoch von der Gewährleistung für Schäden, die durch Feuchtigkeit am und durch Holz- oder Parkettfußboden entstehen können. In der Beratung wurden Sie darauf hingewiesen, worauf zu achten ist, wenn Sie im Badezimmer Parkett verlegen möchten und erklären sich mit der Befreiung von der Gewährleistung einverstanden
11. Anschleifen von Parkett – Holzböden.
• Entscheiden sie sich für das Anschleifen vom Parkett- Holzboden, wurde Ihnen der Unterschied zwischen An und Abschleifen erläutert. Beim Anschleifen eins Holzes bzw. Parkettbodens wird die vorhandene Lackschicht (Nutzschicht) 1x angeraut und neu über lackiert. Vorhandene Kratzer und Dellen bleiben weiterhin sichtbar, diese werden über- lackiert und können nicht reklamiert werden.
• Anschleifen ist kein Abschleifen, dies wurde erläutert und vom Auftraggeber auch verstanden.
• Der Auftraggeber erklärt sich mit dem Punkt (11.) bei Auftragserteilung einverstanden.
12. Lieferung
• Die von uns gelieferte Ware ist bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Parkett Zentrum Mörfelden, Steinweg 1A in Mörfelden Walldorf, und darf nicht vor dem Ausgleich der Rechnung durch Sie oder Dritte verarbeitet werden. Die Ware geht erst durch Zahlung der Rechnung, ohne jeglichen Abzug in Ihr Eigentum über.
• Die Ware ist bei Anlieferung auf Schäden und Richtigkeit zu prüfen.
• Die Lieferung erfolgt ausschließlich Bordsteinkante und wird nicht vom Fahrer oder Mitarbeiter in die Räumlichkeiten geliefert (ausgenommen bei Aufträgen, in denen die Fa. Parkett Zentrum Mörfelden die Verlegung durchführt).
13. Anmelden von Bedenken
• Sofern nicht Abweichendes im Angebot oder Auftrag vereinbart wurde, gilt dieser Punkt (13.) grundsätzlich als Anmeldung von Bedenken.
• Alle Räumlichkeiten, in denen der neue Boden verlegt werden soll, gelten als unrenoviert. Jegliche Sonderwünsche, die Sie zur Verlegung haben und die nicht dem Stand der Verlege Technik entsprechen, müssen schriftlich festgehalten werden und gelten als bedenklich. Die hierdurch entstehenden Kosten werden gesondert abgerechnet.
• Sollte eine Behinderung durch Gegenstände die Verlegung des Parketts derart behindern, dass diese nicht ordnungsgemäß und nach dem Stand der Technik durchgeführt werden kann, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese Gegenstände ausreichend zu schützen oder zu entfernen, so dass eine Verlegung ohne Schäden an Wänden und Gegenständen erfolgen kann.
14. Abnahme des Werks
• Nach Fertigstellung des Werks (Auftrags) erfolgt eine Abnahme vor Ort, mit dem Auftragnehmer.
• Sollten Sie die Räumlichkeiten schon nutzen wollen (auch für weitere Arbeiten, die Sie oder Fremdfirmen durchführen), ohne die Abnahme vor Ort mit dem Auftragnehmer durchgeführt zu haben, so erkennen Sie unsere erbrachte Leistung mängelfrei, sofort nach weiter Nutzung der Räumlichkeiten, an. Somit gilt die Abnahme als stillschweigend genehmigt. Ein Anspruch auf Behebung (Reklamation) besteht dann nicht mehr.
• Wird eine Abnahme vom Auftraggeber verweigert, so hat der Auftraggeber das recht eine Abnahme mit einem Gutachter durchzuführen, die dadurch entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber und dieser erklärt sich mit Punkt (14.) der Abnahme des Werkes einverstanden.
15. Reklamation / Gewährleistung auf erbrachte Leistung
• sollten Sie nach der erbrachten Leistung und Übergabe des Werks eventuelle Mängel feststellen, die von den Punkten 7 bis 14 abweichen, ist es erforderlich, diese Mängel schriftlich und detailliert anzuzeigen und entsprechende Bilder hinzuzufügen, damit eine schnelle Beseitigung durch einen unserer Mitarbeiter erfolgen kann.
• Mündlich oder pauschal, ohne Bilder erhobene Reklamationen und angezeigte Mängel werden nicht anerkannt und auch nicht behoben. Insofern haben Sie keinen Anspruch auf kostenfreie Behebung der Mängel.
• Eine Reklamation, die Sie geltend machen, entbindet Sie nicht, die bereits zugestellte Rechnung zu kürzen oder einzubehalten, bzw. nicht zu zahlen. Sie verpflichten sich, die Rechnung unabhängig von einer Reklamation, innerhalb der angegebenen Frist zu zahlen.
• Unsere Firma gewährt, wenn nichts anderes vereinbart, ist einen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch nach VOB 3 Jahren.
• Grundlage unserer Arbeit ist der Stand der Technik für das Parketthandwerk und die VOB.
• Der Auftragswert ist kein Festpreis, Mengen und/oder Maßänderungen sowie Preise, müssen vor Erteilung des Auftrages vom Auftraggeber auf Richtigkeit geprüft werden.
• Sollten Sie nach Fertigstellung und Erhalt der Rechnung Menge und/oder Maßänderungen sowie Preisabzüge geltend machen, können diese nicht akzeptiert werden.
16. Zahlungsplan/Vereinbarung
• Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sind unsere Rechnungen ohne Abzug sofort nach Beauftragung fällig.
• Rechnungsbeträge für Ihren Auftrag ergeben die ausgemachte Auftragssumme, diese ist nach Erhalt in bar zu zahlen.
• Der Auftragswert ist kein Festpreis, Mengen und/oder Maßänderungen bzw. Sonderleistungen können Preisänderungen bewirken, die der Auftraggeber zu tragen hat und in der Schlussrechnung berechnet werden.
• Skonto- Abzug muss im Auftrag vereinbart sein, ein unberechtigter Abzug wird unter etwaigen Zusatzkosten nachgefordert.
• Bei Zahlungsart: Überweisung ist die Schlussrechnung nach Erhalt innerhalb 30 Tage zu überweisen, sollte diese später auf unser Konto eingehen werden zzgl. 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszins auf die jeweils restliche Hauptforderung berechnet.
• Möchte der Kunde nach dem verbindlich Werden der Auftragsbestätigung vom Vertrag einseitig zurücktreten, hat er eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des widerrufenen Auftragswertes (Brutto) zu bezahlen.
• Wird der Zahlungsplan nicht eingehalten, so hat der Auftraggeber das Recht den erteilten Auftrag zu kündigen, dabei werden Kosten geltend gemacht für den entgangenen Gewinn sowie Vorleistungen, die erbracht wurden, diese Kosten betrage pauschal 20 % ohne Begründung vom Auftragswert und sind sofort fällig.
• Der Auftraggeber erklärt sich mit dem Punkt (16.) Zahlungsplan/Vereinbarung einverstanden.